Finanzanlagen umlaufvermögen Finanzanlagen sind ein Teil des Anlagevermögens eines Unternehmens; d.h., unter den Finanzanlagen sind nur solche Wertpapiere o. ä. auszuweisen, die längerfristig gehalten werden sollen —. 1 Demgegenüber gehören zum Umlaufvermögen die Beteiligungen, die zum Zweck der Veräußerung angeschafft wurden. Finanzanlagen und Wertpapiere. 2 Für eine Zuordnung zum Anlagevermögen wäre es grundsätzlich erforderlich gewesen, dass die Beteiligung als Finanzanlage von Beginn an dauernd dem Betrieb dienen. 3 Wertpapiere des Umlaufvermögens untergliedern sind nach § Abs. 2 HGB wie folgt: Anteile an verbundenen Unternehmen; Sonstige Wertpapiere. 2. 4 Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten inklusive Anschaffungsnebenkosten (bei Beteiligungen etwa Rechts- und Beratungskosten beim Erwerb oder Gründung sowie Notarkosten) angesetzt. Finanzanlagen können nicht planmäßig abgeschrieben werden. 5 Zu den Finanzanlagen gehören [1] Anteile an verbundenen Unternehmen, [2] Beteiligungen, auf Dauer angelegter Wertpapierbesitz; Ausleihungen (sog. Wertpapierleihe), hierzu gehören auch zinslose Darlehen an Arbeitnehmer des eigenen Unternehmens; sonstige Ausleihungen. Finanzanlagen sind Geldanlagen außerhalb des eigenen Unternehmens. 6 Finanzanlagen sind die finanziellen Vermögenswerte eines Betriebs. Sie werden daher auf der Aktivseite der Bilanzausgewiesen, können aber je nach geplanter Anlagedauer zum Umlaufvermögen oder zum Anlagevermögen gehören. Innerhalb der Finanzanlagen wird nach dem Kriterium der möglichen Einflussnahme sortiert. 7 Das Umlaufvermögen wird in der Regel als Gegenstück zum Anlagevermögen bezeichnet, mit welchem es das Gesamtvermögen eines Unternehmens bildet. Dieses ist laut § HGB auf der linken Seite der Bilanz, unter Aktiva, aufgeführt. 8 Beim Umlaufvermögen handelt es sich um Vermögensgegenstände, die nur kurzfristig im Unternehmen verbleiben. Sie werden wie das Anlagevermögen auf der Aktiva-Seite bilanziert und liefern viele Informationen zum wirtschaftlichen Stand des Unternehmens. 9 Finanzanlagen Definition Finanzanlagen sind ein Teil des Anlagevermögens eines Unternehmens; d.h., unter den Finanzanlagen sind nur solche Wertpapiere o.ä. auszuweisen, die längerfristig gehalten werden sollen — ansonsten erfolgt ein Ausweis innerhalb des Umlaufvermögens, vgl. § Abs. 2 B. III. HGB Wertpapiere (des Umlaufvermögens). wertpapiere des umlaufvermögens buchen 10