Rechte des arbeitgebers und arbeitnehmers

Verschwiegenheitspflicht · Treuepflicht · Verbot der Bestechlichkeit · Auskunfts-. 1 Recht auf vollständige Leistungserfüllung; Recht auf Treue und Solidarität; Recht auf wahrheitsgemäße Antworten; Direktions- und Weisungsrecht. Die Pflichten. 2 Allgemeines zu Rechten und Pflichten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Wird ein Dienstverhältnis begründet (Arbeitsvertrag/Dienstzettel). 3 Als Arbeitgeber hat man das Recht, die Arbeitsbedingungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu gestalten. Hierzu gehören beispielsweise die. 4 Kapitel. Pflichten und Rechte des Arbeitnehmers 58– Details. Ausschluss der Schadensersatzpflicht (des Arbeitgebers) nach § SGB VII Details. 2. 5 1 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung von Arbeitsleistungen, die des Arbeitgebers, die Entgeltzahlungspflicht. Neben den Hauptpflichten haben sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer Nebenpflichten. Diese beruhen in erster Linie auf dem Grundsatz von Treu und Glauben. [1]. 6 Es gibt klare Arbeitnehmerrechte, wie lange Ihre Arbeitszeit höchstens betragen darf. Das Arbeitszeitgesetz besagt: Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden pro Werktag nicht überschreiten. Kurzfristig dürfen Ausnahmen dazu führen, dass die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden erhöht wird. 7 Rechte und Pflichten des Arbeitgebers spielen ebenso eine wichtige Rolle wie die des Arbeitnehmers. Die geschuldeten Pflichten beziehen sich für Arbeitnehmer zum Beispiel darauf, für eine Lohnzahlung des Arbeitgebers die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. 8 2. Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers. Das durch Art. 1 und 2 GG gewährleistete Persönlichkeitsrecht findet selbstverständlich auch im Arbeitsrecht Anwendung. Der Persönlichkeitsschutz beinhaltet unter anderem einen Schutz vor einer Offenlegung der persönlichen Daten des Arbeitnehmers oder einer zu weitgehenden Kontrolle, z.B. bei ärztlichen Gutachten durch den Arbeitgeber. 9 1. Bezahlung. Eine zentrale Pflicht des Arbeitgebers ist die Bezahlung des vereinbarten Lohnes, dessen Höhe gesetzliche Regeln wie den in vielen Branchen geltenden Mindestlohn nicht unterschreiten darf. Die pünktliche Auszahlung des Geldes ist ebenso ein Element der Leistungspflicht wie die korrekte Berechnung. pflichten arbeitnehmer arbeitsvertrag 10 rechte und pflichten arbeitgeber tabelle 12