Krankmeldung muss man anrufen Keine Krankschreibung per Telefon mehr . 1 › Themen › Coronavirus in Deutschland. 2 Wer krank und arbeitslos ist, muss sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit melden. Nach spätestens drei Tagen sollte die Krankschreibung im Arbeitsamt. 3 In der Praxis sollte man möglichst vor Arbeitsbeginn beim Vorgesetzten oder in der zuständigen Abteilung anrufen. Achtung: Lässt man sich mit der Krankenmeldung. 4 Man muss den Arbeitgeber per Telefon oder E-Mail vor Arbeitsbeginn informieren (Krankmeldung). Danach kann man zum Arzt geben und dem Arbeitgeber den gelben Schein zukommen lassen (Krankenschein). Wenn ich bis zum (also Freitag) krankgeschrieben bin und mir am 5 Gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz sind Arbeitnehmer spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit dazu verpflichtet, eine Krankmeldung in Form einer ärztlichen Bescheinigung einzureichen. Es steht dem Arbeitgeber jedoch zu, bereits am ersten Tag eine solches Attest einzufordern. 6 Diese erste Krankmeldung kann – je nach betrieblicher Übung und Regelung – per Telefon, eMail, SMS oder Whatsapp erfolgen. Bewährt hat sich ein kurzer Anruf. So können Sie sichergehen, dass die Krankmeldung rechtzeitig ankommt. Die offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird dann nachgereicht. 7 Auf welchem Wege die Krankmeldung zu erfolgen hat, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Grundsätzlich geht das sowohl telefonisch als auch per Mail oder Whatsapp-Nachricht. 8 Wer krank im Urlaub ist, muss dies natürlich auch seinem Arbeitgeber melden. Kommt die Krankmeldung direkt nach dem Urlaub an, ist dies übrigens eindeutig zu spät. Denn Arbeitnehmer müssen sich unverzüglich krankmelden bei ihrem Arbeitgeber ‒ entweder telefonisch oder per E-Mail. 9 Je nach Krankheit müssen sie für den Arbeitgeber telefonisch erreichbar sein, um reibungslose Arbeitsabläufe zu gewährleisten. Dennoch müssen Sie als Führungskraft keinen Stellvertreter für. krankmeldung ohne arztbesuch 10 Sind Arbeitnehmer krank, müssen sie sich umgehend bei ihrem Arbeitgeber krankmelden. Dafür reicht rein rechtlich gesehen auch eine E-Mail aus. 11